Über mich

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Über mich

AUSBILDUNG UND KARRIERE:

  • 1995 – 2005 Schulabschluss Lyzeum Nr. 20 der Stadt Uljanowsk;
  • 2005 – 2010 Hochschulstudium Staatliche Pädagogische Universität namens I.N. Uljanow, Fakultät für Fremdsprachen, Diplom mit Auszeichnung;
  • 2011 – 2014 Bachelorstudium „Transkulturelle Kommunikation“ im Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien;
  • 2014 – 2017 Masterstudium „Fachübersetzen“ im Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien;
  • 2017 – 2018 Assistentin des Geschäftsführers in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Harry Fretska;
  • 2020 Teilnahme an Vorbereitungsseminaren für die Zertifizierungsprüfung beim ÖVGD;
  • 2021 erfolgreich bestandene Zertifizierungsprüfung und die anschließende Beeidigung im Landesgericht für Zivilsachen Wien
  • seit September 2021 Mitglied des Österreichischen Verbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (ÖVGD)

WAS TUN GERICHTSDOLMETSCHER?

Gerichtsdolmetscher sind grundsätzlich in österreichischen Gerichten tätig. Sie werden zu gerichtlichen Verhandlungen von RichterInnen geladen, um eine einwandfreie Kommunikation im Laufe der Verhandlung zu ermöglichen, wenn ein Verhandlungsteilnehmer die Amtssprache Deutsch nicht ausreichend beherrscht. Im Auftrag der Gerichte können die Gerichtsdolmetscher die einzelnen Bestandteile der Gerichtsakten übersetzen. Die unentgeltliche Beiziehung eines Gerichtsdolmetschers im Rahmen eines Strafverfahrens wird im Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen, um das Recht auf ein faires Verfahren zu garantieren.

Das Beisein eines gerichtlich zertifizierten Dolmetschers ist eine Voraussetzung für die Abschließung von diversen Notariatsakten sowie bei standesamtlicher Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft. Somit könnte die zuständige Person (Notar oder Standesamtsmitarbeiter) prüfen, ob die Person, die Deutsch nicht ausreichend beherrscht, den Inhalt des zu unterzeichnenden Dokumentes versteht und es freiwillig unterschreibt.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschers ist die Anfertigung von beglaubigten Urkundenübersetzungen. Die mit dem Siegel und der Unterschrift des Übersetzers versehenen Übersetzungen werden ohne weitere Beglaubigung von allen österreichischen Behörden und Organisationen akzeptiert.

Um ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher zu werden, muss ein Kandidat eine Zertifizierungsprüfung beim zuständigen Landesgericht bestehen. Die Zertifizierungsprüfung besteht aus mehreren Teilen, dabei werden nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch Übersetzungs- und Dolmetschtechniken sowie die Grundkenntnisse des Rechts- und Gerichtswesens Österreichs geprüft. Zur Zertifizierungsprüfung werden nur Kandidaten mit entsprechendem absolviertem Studium und ausreichender Erfahrung zugelassen. Nach der erfolgreich absolvierten Zertifizierungsprüfung wird die Person im zuständigen Landesgericht beeidet.